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AKTUELL

Lohnanpassung 2023

Der Nachtrag 5 (Lohnanpassung 2023) wurde allgemeinverbindlich erklärt und tritt somit am 1. August 2023 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) wurde verlängert und gilt bis 31.12.2026.

Paritätische Kommission

Zur Förderung der Zusammenarbeit und zur Sicherung der Durchführung dieses Vertrages bestellen die Vertragsparteien eine Paritätische Kommission. Sie setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Gipsermeisterverbandes Basel-Stadt sowie der Gewerkschaft Unia, Gruppe Gipser beider Basel.

Für die Behandlung von Kollektivstreitigkeiten kann die Paritätische Kommission arbeitgeber- und arbeitnehmerseits auf je fünf Mitglieder erweitert werden.

Die Paritätische Kommission konstituiert sich selber und erlässt für ihre Tätigkeit ein Geschäftsreglement. Beschlüsse kann die Paritätische Kommission nur mit Zweidrittelmehrheit fassen.

Die Paritätische Kommission hat insbesondere folgende Kompetenzen:

  • Die Auslegung des Gesamtarbeitsvertrages
  • Erlass der in diesem GAV erwähnten Reglemente, soweit nicht die Ausgleichskasse hiefür zuständig ist
  • Die Schlichtung von Kollektivstreitigkeiten
  • Anordnung von Kontrollen über die Vertragseinhaltung
  • Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des GAV, sowie die Beurteilung und Ahndung
    von Einzelverstössen gegen den GAV
  • Ausfällung und Inkasso von Konventionalstrafen
  • Verwaltung und Verwendung der Vollzugskostenbeiträge
  • Durchführung von Erhebungen über Krankengeld-, Pensionskassen-, SUVA- oder andere Prämien
  • Vertretung der Vertragsparteien gegenüber Dritten
  • Ergreifen aller geeigneten Massnahmen und Rechts­mittel, um die Interessen der Vertragsgemeinschaft
    im Gipsergewerbe im Sinne einer konsequenten Durchset­zung des GAV zu wahren